Stellplatzordnung
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf dem Reisemobilstellplatz der Stadt Goch (Friedensplatz,
Thielenstraße 20; GPS 51° 40’ 34’’N, 6° 10’ 8’’) und bitten Sie, die folgenden Hinweise zu beachten:
1. Betreiber Das Aufgabengebiet „Tourismus“ ist am 02. Januar 2026 an die städtische Tochtergesellschaft „Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Goch mbH“ (im weiteren Betreiber oder WFG Goch) übertragen worden. Die WFG Goch betreibt den Reisemobilstellplatz „Friedensplatz“ im Namen und auf Rechnung der Stadt Goch. Die Kontaktdaten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Goch mbH lauten: Adresse: Markt 2, 47574 Goch Telefon: +49 2823 320-749 E-Mail: tourist-info@goch.de
2. Ordnung Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und Ihnen einen reibungslosen Ablauf zugewährleisten, hat der Betreiber das Hausrecht dem lokalen Reisemobilclub RMC Rhein / Maas Goch übertragen. Der Platz unterliegt hinsichtlich der Zahlung des Nutzungsentgeltes und der Einhaltung der Stellplatzordnung der laufenden Kontrolle. Der Betreiber bedient sich für die Durchführung der Kontrollen der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Goch sowie der Mitglieder des Reisemobilclub RMC Rhein / Maas Goch. Den Anweisungen des Personals der Stadt Goch und der Mitglieder des Reisemobilclubs RMC Rhein / Maas Goch ist Folge zu leisten.
3. Reisemobilstellplatz Der Friedensplatz darf nur zu touristischen Zwecken genutzt werden, er ist kein Dauerwohnsitz. Mit dem Lösen des Tickets wird diese Stellplatzordnung anerkannt. Der Platz ist ausschließlich für Reisemobile zugelassen, die die gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrssicherheit erfüllen, für die ein gültiger Versicherungsschutz besteht und die eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung besitzen. Die Reisemobile sind in Fahrtrichtung zu parken (mit Ausnahme der Reisemobile am Wall). PKW, Wohnwagen, Zelte und Wohnmobile ohne WC oder Schmutzwassertank sind nicht zugelassen. Es ist nicht gestattet, Teppiche auszulegen oder PavillonZelte aufzustellen. Das Parken auf dem Friedensplatz ist nur Fahrzeugen mit gültigem Parkticket gestattet. Das Stellplatzentgelt ist am Parkticketautomat unmittelbar nach Befahren des Platzes zu entrichten. Das Parkticket ist hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar anzubringen.
4. Öffnungszeiten und Aufenthaltsdauer Der Platz ist ganzjährig geöffnet, jedoch beschränkt sich die maximal zusammenhängende Aufenthaltsdauer auf 14 Tage / Nächte. Nach einer Pause von sieben Tagen kann der Stellplatz erneut für weitere 14 Tage / Nächte besucht werden. Im Einzelfall kann eine Verlängerungsgenehmigung beim Betreiber des Platzes angefragt werden (siehe 1.).
5. Ver- und Entsorgung Die Nutzung der Ver- und Entsorgungsanlage ist nur mit gültigem Parkticket erlaubt. Bitte hinterlassen Sie die Anlage sauber und ordentlich. Auf dem Platz befinden sich zwölf Energiesäulen mit insgesamt 60 CEE-Steckdosen; diese sind jeweils mit 16 Ampere abgesichert. Zur Nutzung der Stromsäulen fällt ein verbrauchsabhängiges Entgelt an (siehe 6.).Auf dem Platz befindet sich ein winterfester Frischwasserautomat. Zur Nutzung des Frischwasserautomaten fällt ein verbrauchsabhängiges Entgelt an (siehe 6.).Der Müll ist in den dafür vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen. Für Papier, Pappe und Glas sind die speziellen Behältnisse zu nutzen. Große und sperrige Campingartikel, Stühle, Tische o.ä. dürfen nicht entsorgt werden.
6. Entgelte Folgende Entgelte fallen zur Nutzung des Platzes an:
» Je angefangene 24 Stunden (Automat) 10,00 Euro
» Je 8 bis 10 Liter Frischwasser (Automat) 0,10 Euro
» Je 80 bis 100 Liter Frischwasser (Automat) 1,00 Euro
» Je 0,75 kWh Strom (Automat) 0,50 Euro
Bitte beachten Sie, dass die genannten Entgelte nur mit Münzgeld entrichtet werden können! Das Entgelt beinhaltet die Nutzung der Ver- und Entsorgungsanlagen sowie der aufgestellten Abfallbehälter, wobei kein Anspruch auf ganzjährige Benutzung bzw. jederzeitiges Funktionieren der Anlagen besteht. Gegen Vorlage von 20 Parktickets des Friedensplatzes erhalten Sie bei der Platzaufsicht einen Gutschein über zwei kostenlose Übernachtungen.
Bei bestimmten (Sonder-) Veranstaltungen (wie z.B. der Reisemobilwallfahrt) gelten gesonderte Tarife!
7. Gewerbliche Nutzung Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Platz oder in den Fahrzeugen ist untersagt. Auf schriftliche Anfrage erfolgt im Einzelfall eine Genehmigung durch den Betreiber.
8. Nachtruhe Wir bitten um rücksichtsvolles, ruhiges und nachbarschaftliches Verhalten. Lärm jedweder Art ist zu unterlassen. Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist einzuhalten. Während dieser Zeit ist der Geräuschpegel aus Rücksicht auf andere Nutzer des Platzes und Anwohner auf ein Minimum zu reduzieren.
9. PKW-Parken / Wohnwagen Die Anreise mit einem Wohnwagen oder das Parken von PKW ist auf dem Friedensplatz nicht gestattet. Für PKW stehen im Eingangsbereich des Platzes und auf der angrenzenden Straße „Schnepfenweg“ ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Für eine Anreise mit dem Wohnwagen steht Ihnen die TouristInformation gerne zur Beratung hinsichtlich alternativer Lösungen zur Verfügung (Kontaktdaten siehe 1.).
10. Grillen und offenes Feuer Offenes Feuer und Grillen mit Kohle ist auf dem Stellplatz nicht zulässig. Belästigungen der anderen Nutzer durch Qualm o.ä. sind selbstverständlich zu vermeiden. Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht (Brandklassen A/B/C).
11. Hunde Hunde sind auf dem Stellplatz generell erlaubt. Sie sind außerhalb der Fahrzeuge an der Leine zuführen. Die Hinterlassenschaften Ihres Hundes sind eigenständig und sofort zu beseitigen.
12. Schäden an der Anlage Der Stellplatz wird durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung regelmäßig kontrolliert. Sollten Sie Defekte und Sachschäden an der technischen Ausstattung und der Stellplatzanlage feststellen, bitten wir umeine kurze Meldung an die unter 1. genannte Kontaktadresse.
13. Haftung Die Nutzung des Reisemobilstellplatzes „Friedensplatz“ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Er haftet ausschließlich für durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursachte Schäden an den Fahrzeugen. Der Nutzer ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich – offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes – anzuzeigen. Der Betreiber haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden am eingestellten Fahrzeug. Der Nutzer haftet für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Stellplatzes.
14. Verstoß gegen die Stellplatzordnung Bei einem Verstoß gegen die Stellplatzordnung behält die WFG Goch sich das Recht vor, das betroffene Reisemobil des Platzes zu verweisen oder gegebenenfalls auf Kosten und Gefahr des Nutzers abschleppen zu lassen.
Stadt Goch Der Bürgermeister Markt 2 47574 Goch
Stand: Goch, Januar 2026
